
§1 Geltung der Bedingungen
1. Die Firma mediaroad Ltd., (nachfolgend mediaroad genannt), erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage der jeweils gültigen Geschäftsbedingungen. Das gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit es nicht ausdrücklich anders vereinbart wird.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn mediaroad sie schriftlich festgehalten oder per E-Mail bestätigt werden.
3. Frist- und Terminabsprachen sind in jedem Falle vertraglich festzuhalten.
4. Nebenabreden, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages und dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.
§2 Zustandekommen des Vertrages
1. Der Vertrag über die Nutzung von mediaroad - Dienstleistungen kommt mit der Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber zustande.
2. mediaroad kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und/oder einer Vorauszahlung oder Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
3. Soweit mediaroad sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
4. mediaroad behält sich vor, Verträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere solche, die gegen Grundsätze des christlichen Glaubens verstoßen oder andere Religionen, Glaubensgemeinschaften oder jedwede Sekten fördern.
5. mediaroad kann von sich aus auf die Schriftform verzichten. Die Wahl der Form des Vertragschlusses ist ausschließliches Recht von mediaroad. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Vertragsform.
§3 Leistungsumfang
1. mediaroad erstellt Internet-Seiten und wartet bzw. aktualisiert diese. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den beigefügten Anlagen des entsprechenden Vertrages.
2. mediaroad erstellt Datenbanklösungen, wartet bzw. aktualisiert diese. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den beigefügten Anlagen des entsprechenden Vertrages.
3. mediaroad vergibt Lizenzen für Shoplösungen, wartet bzw. aktualisiert diese. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den beigefügten Anlagen des entsprechenden Vertrages.
4. mediaroad entwickelt Software, wartet bzw. aktualisiert diese. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den beigefügten Anlagen des entsprechenden Vertrages.
5. Soweit mediaroad entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit - mit Vorankündigung - eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
§4 Nutzungsrechte
1. mediaroad räumt dem Kunden das einfache Nutzungsrecht an allen für ihn erstellten Webseiten und ihren Bestandteilen ein, sobald die Abnahme als Ordnungsgemäß erfolgt ist und die vereinbarten Entgelte an mediaroad entrichtet wurden.
2. Die Nutzungsrechte an allen graphischen Elementen, die für eine höhere Auflösung als 96 dpi durch mediaroad erstellt wurden, bleiben bei mediaroad und müssen vom Kunden gesondert erworben werden.
3. mediaroad räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an einem für ihn erstellten Firmenlogo für eine höhere Auflösung als 96 Dpi ein, sobald die Abnahme als Ordnungsgemäß erfolgt ist und die vereinbarten Entgelte an mediaroad entrichtet wurden.
4. Die Nutzungsrechte enthalten kein Bearbeitungsrecht. Dieses ist gesondert durch mediaroad einzuräumen. 5. Abweichende Regelungen und die Übertragung von Nutzungsrechten sind schriftlich festzuhalten. Mündliche Absprachen hierzu sind ungültig.
§5 Auslieferung der erstellten Webseiten und ihrer Bestandteile
1. Die Auslieferung aller Webseiten und ihrer Bestandteile durch mediaroad erfolgt durch Upload auf den WebServer des Kunden. Der Kunde erhält eine Benachrichtigung per e-Mail oder telefonisch.
2. Ist die Auslieferung der Webseiten und ihrer Bestandteile durch mediaroad durch Upload auf den WebServer des Kunden nicht möglich oder ist Anderes vereinbart, erfolgt die Auslieferung gemäß der Vereinbarung mit dem Kunden per e-Mail als angehängtes ZIP-File, auf CD-ROM oder Diskette.
§6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von mediaroad sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet,
a. mediaroad alle zur Auftragsausführung erforderlichen Informationen, insbesondere Seiteninhalte, fristgerecht zur Verfügung zu stellen;
b. mediaroad innerhalb von 14 Tagen über alle Änderungen zu informieren, die die Grundlage des Vertrages mit mediaroad berühren;
c. anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
d. mediaroad erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Programmierfehler) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
e. nach Abgabe einer Störungsmeldung, die mediaroad durch die Überprüfung der Webseite entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass die Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag;
f. durch mediaroad erstellte oder veränderte und auf der Projektsite zur Ansicht zur Verfügung gestellte Webseiten schnellstmöglich nach Bekanntgabe der Fertigstellung abzunehmen oder Korrekturen zu veranlassen. Als bekanntgegeben gilt die Fertigstellung am nächsten Werktag, der auf die Absendung einer entsprechenden Bekanntmachung per e-Mail folgt. Werden vom Kunden nicht innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Fertigstellung Korrekturen oder Änderungen verlangt, gelten die Seiten als ohne Beanstandung abgenommen und werden entsprechend in Rechnung gestellt. Alle danach in Auftrag gegebenen Korrekturen und Arbeiten an den Seiten werden gesondert berechnet;
g. die Verwendung aller durch mediaroad erstellten Seiten und Elemente zu unterlassen, die nicht ordnungsgemäß von mediaroad an ihn ausgeliefert wurden. Untersagt ist insbesondere die Verwendung von Mustern und der auf der Projektsite zur Verfügung gestellten Seiten und Elemente;
h. mediaroad den entstandenen oder vereinbarten sachlichen und personellen Aufwand und getätigte Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung durch den Kunden zu erstatten;
2. Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 genannten Pflichten, ist mediaroad nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§7 Zahlungsbedingungen
1. mediaroad stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlagen vereinbarten Leistungen zu den dort genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen, bei Gewerbetreibenden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, in Rechnung. Sind im Vertrag nebst Anlagen keine Tarife festgelegt, gelten die aktuellen Preislisten von mediaroad.
2. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abnahme des Werkes als Ordnungsgemäß. Bereits geleistete Abschlagszahlungen werden angerechnet.
3. In einem Pflegevertrag vereinbarte Entgelte, Domain- oder Datenbankentgelte und Internet-Shopgebühren sind jährlich im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Diese können auch im monatlichen Einzugsverfahren erbracht werden. Der Vertrag gilt zunächst für zwölf Monate, beginnend vom Tag, an dem der Vertragspartner die Auftragsbestätigung unterschrieben hat; er verlängert sich stillschweigend um weitere zwölf Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragablauf gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.

4. Sonstige Entgelte, insbesondere diejenigen, die bei Aktualisierung nach Bedarf fällig werden, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden nach Zugang der Rechnung fällig.
5. Der Rechnungsbetrag muss spätestens nach der auf der Rechnung angegebenen Frist auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
6. Die Abrechnung der zeitabhängigen Leistungen von mediaroad erfolgt in Schritten zu je 15 Minuten (0,25 Stunden), wobei jeder angefangene 15-Minuten-Block voll berechnet wird. Für jede Tätigkeit, die nach Zeitdauer abgerechnet wird, werden unabhängig von ihrer Länge mindestens 30 Minuten (0,5 Stunden) berechnet. Die Angabe der Zeiten erfolgt in 1/100 einer Stunde. Somit entsprechen 15 Minuten = 0,25 Stunden, 30 Minuten = 0,5 Stunden und 45 Minuten = 0,75 Stunden.
7. Für die Leistungen "Überarbeiten einer Webseite" und "Erstellen eines Bildes oder einer Grafik" gelten die angegebenen Preise für eine Bearbeitungszeit von maximal 30 Minuten. Bei höherem Aufwand wird der wirkliche Zeitbedarf in Rechnung gestellt.
§8 Zahlungsverzug
1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist mediaroad berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen von 3% über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen, es sei denn, dass mediaroad eine höhere Zinslast nachweist.
2. Befindet sich der Vertragspartner mit der Zahlungen der vereinbarten Leistung mit mehr als 30 Tagen in Verzug, so ist mediaroad berechtigt, den Zugang seiner Webseiten zu sperren. Darüber hinaus bleibt der Vertragspartner verpflichtet, ausstehende Entgelte bis zum Ende der vertraglichen Zusammenarbeit zu zahlen.
3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt mediaroad vorbehalten.
§9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung
1. Gegen Ansprüche von mediaroad kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die mediaroad die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen, Störungen im Bereich der Dienste der deutschen Telekom usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von mediaroad oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern eintreten - hat mediaroad auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen mediaroad, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
§10 Haftung und Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche, sowohl gegenüber mediaroad wie auch Dritten, die im Auftrag von mediaroad tätig werden, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
2. mediaroad haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen mediaroad - Leistungen unterbleiben. mediaroad haftet nicht für entgangenen Gewinn und indirekte Schäden, egal, ob diese beim Kunden oder Dritten entstehen.
3.mediaroad haftet nicht für die auf den Webseiten veröffentlichten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
4. mediaroad haftet nicht für eine fehlerhafte Ausgabe der Seiten auf einem Drucker. Insbesondere besteht aufgrund dessen kein Recht auf kostenfreie Nachbesserung der Webseiten.
5. mediaroad haftet nicht für die Annahme der Eintragung bei Suchdiensten und die Platzierung des Eintrages, ebenso wenig wie für die gelisteten Informationen, wenn deren Inhalt aufgrund der Art ihrer Erbringung nicht mediaroad zu vertreten hat.
6. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die mediaroad oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der mediaroad - Dienstleistungen oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§11 Geheimhaltung, Datenschutz
1. Sowohl mediaroad als auch der Vertragspartner verpflichten sich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, alle Informationen, die sich aus der Vertragsabwicklung ergeben, als vertraulich zu behandeln.
2. Der Vertragspartner wird hiermit gem. §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass mediaroad seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
3. Soweit sich mediaroad Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist mediaroad berechtigt, die notwendigen Daten des Vertragspertners offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
4. mediaroad steht dafür ein, dass alle Personen, die von mediaroad mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.
5. Soweit dies für die Beantragung von Domain-Namen und die Eintragung in Suchdiensten erforderlich ist, werden Informationen über den Vertragspartner Dritten zugänglich gemacht.
§12 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist 25746 Heide, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz von mediaroad.
2. Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
3. Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an nachstehend genannte Stelle zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Vertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.
mediaroad Ltd.
Direktor
Mark Elsmann
Buckower Chaussee 47-54
D-12277 Berlin
Telefon +49 (0)30 772 052 94
Fax +49 (0)30 772 052 95
E-Mail: webmaster@media-road.com
Finanzamt Tempelhof-Schöneberg
St-Nr.: 29 272 00450
USt-Ident-Nr.: DE248071306
Amtsgericht Charlottenburg
HRB 101 720 B
4. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der mediaroad - Kunden gebunden.
5. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
Heide/Holstein, 01.01.2008
































